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KfW-Bundesförderung Effizienzgebäude 2026 (DE)

Die KfW fördert Neubau und Sanierung energieeffizienter Gebäude mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen. Architekten und Planungsbüros spielen als Energieeffizienz-Experten eine Schlüsselrolle bei der Antragstellung.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW ist das zentrale Förderprogramm Deutschlands für klimagerechtes Bauen und Sanieren. Es umfasst die Programmlinien Wohngebäude (WG), Nichtwohngebäude (NWG) sowie Einzelmaßnahmen (EM) und richtet sich an Neubauten sowie umfassende Sanierungen zu einem Effizienzhaus-Standard. Für Architektur- und Planungsbüros ist das Programm von unmittelbarer Relevanz, da es Projektentwurf, Materialwahl und energetisches Konzept direkt beeinflusst.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Kommunen und gewerbliche Bauherren, die ein Wohn- oder Nichtwohngebäude errichten oder grundlegend sanieren. Zwingende Voraussetzung ist die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten (EEE) – in der Regel übernehmen diese Rolle Architekten oder Ingenieure, die in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet sind. Ohne diese Fachbegleitung ist eine Förderung ausgeschlossen.

Beim Neubau werden Effizienzhaus-40-Standards (EH 40) gefördert; mit dem Nachhaltigkeitssiegel QNG erhöht sich der Tilgungszuschuss auf bis zu 15 %. Der maximale Kreditbetrag beträgt 150.000 € je Wohneinheit. Bei Sanierungen zum Effizienzhaus sind Tilgungszuschüsse von 5 % bis 20 % möglich, abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Niveau und ob ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. Für Nichtwohngebäude gelten gesonderte Fördersätze und Obergrenzen je m² Nettogrundfläche.

Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn über die Hausbank oder direkt bei der KfW (Online-Antragsportal) gestellt werden. Nach Bewilligung erhalten Antragsteller eine Zusage, die als Fördergrundlage gilt. Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Bestätigungsnachweis durch den EEE (Bestätigung nach Durchführung, BnD) einzureichen, bevor der Tilgungszuschuss ausgezahlt wird. Architekten sollten Bauherren frühzeitig auf diese Abfolge hinweisen, da nachträgliche Anträge nicht möglich sind.

Hinweis: Dieser Beitrag ist kein Ersatz für rechtliche oder steuerliche Beratung. Bitte konsultieren Sie für individuelle Fragen einen Fachexperten.

Umsetzungs-Checkliste

  1. Energieeffizienz-Experte (dena-Liste) in das Projektteam einbinden
  2. Angestrebten Effizienzhaus-Standard (z. B. EH 40) im Entwurf festlegen
  3. KfW-Antrag über Hausbank oder Online-Portal VOR Baubeginn stellen
  4. Förderzusage der KfW abwarten und dokumentieren
  5. QNG-Nachhaltigkeitszertifizierung prüfen, um maximalen Zuschuss zu erhalten
  6. Bau- bzw. Sanierungsmaßnahme gemäß gefördertem Standard umsetzen und dokumentieren
  7. Bestätigung nach Durchführung (BnD) durch EEE erstellen und bei KfW einreichen
  8. Tilgungszuschuss-Auszahlung über die Hausbank veranlassen

Zahlen & Fakten

bis zu 15 %

Max. Tilgungszuschuss Neubau (QNG)

Quelle: KfW BEG Wohngebäude 2026

150.000 €

Max. Kreditbetrag je WE (Neubau EH 40)

Quelle: KfW Programm 297/298

KfW Bankengruppe

Förderbehörde

Quelle: KfW

vor Baubeginn / Maßnahmenbeginn

Antragsstellung

Quelle: KfW Merkblatt BEG

Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen

Berechtigte Empfänger

Quelle: KfW BEG 2026

ja, zwingend erforderlich

Pflicht: Energieeffizienz-Experte

Quelle: KfW Bedingungen BEG

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